DIE BESTATTUNG

Feuerbestattung
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Seebestattung
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Wald- oder Naturbestattung
Wald- oder
Naturbestattung

Traditionelle Erdbestattung
Traditionelle
Erdbestattung

Im Sterbefall

Der Tod eines Angehörigen trifft die Familie oft unvorbereitet. Verstirbt ein Mensch in der eigenen Wohnung, muss zunächst ein Arzt – möglichst der Hausarzt – verständigt werden. Im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung kümmern sich die Mitarbeiter vor Ort darum. Um die Todesbescheinigung auszustellen, benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. Der Tod muss allen Behörden und Institutionen mitgeteilt werden, mit denen der Verstorbene in Verbindung stand. Hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Erste Schritte im Sterbefall

Das tun wir für Sie

Wir nehmen Ihnen in dieser schweren Zeit vieles ab: Ob es um die Gestaltung der Trauerfeier oder der Bestattung geht, um den Blumenschmuck, die Traueranzeige oder die Danksagungen – wir helfen Ihnen bei allem, was nötig ist. Und ob Versicherungen, Rente oder digitaler Nachlass – auch bei den Formalitäten unterstützen wir Sie gern.

Vereinbaren Sie gern ein Gespräch mit uns. Das kann bei Ihnen zuhause oder an unseren Standorten in Flensburg oder Harrislee stattfinden.

Bitte halten Sie für unser Gespräch folgende Unterlagen bereit:

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. Stammbuch
  • bei Lebenspartnerschaften: Urkunde über Lebenspartnerschaft
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. Stammbuch und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Renten- bzw. Pensionsnachweise
  • wenn vorhanden: Versicherungsscheine von Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen
  • bei bestehenden Grabstätten: Grabdokumente
  • persönliche Anordnungen des Verstorbenen zur Bestattung

Alles Weitere, beispielsweise Abmeldungen und Kündigungen, werden im gemeinsamen Beratungsgespräch miteinander geklärt.

Download: Broschüre „Was ist zu tun im Sterbefall“

Zum Bestellen: Broschüre „Was ist zu tun im Sterbefall“

Digitaler Nachlass

Was soll mit meinem Mail-Postfach, mit Chatverläufen, Benutzerkonten wie Facebook oder Instagram und zum Beispiel Guthaben bei Zahlungsdiensten im Todesfall geschehen? Wer soll zukünftig darauf Zugriff haben?

Download: Broschüre „Digitaler Nachlass“

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Der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: III ZR 183/17) hat in einem Urteil im Sommer 2018 entschieden, dass auch digitale Inhalte vererbt werden. Die Erben treten in die Nutzungsverträge ein, die Verstorbene zu Lebzeiten etwa mit Streamingdiensten, E-Book Anbietern, Cloud-Diensten oder eben mit sozialen Netzwerken geschlossen haben.

Damit Erben jederzeit auf den digitalen Nachlass zugreifen können, ist es wichtig, dass sie über die jeweiligen Zugangsdaten verfügen. Bitte, nehmen Sie sich die Zeit, eine Übersicht mit allen Accounts samt Benutzernamen und Kennwörtern zu erstellen und diese an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Das ist nicht die Schreibtischschublade, sondern zum Beispiel ein verschlüsselter USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort aufbewahren. Die Zugangsdaten übergeben Sie einer Person Ihres Vertrauens.

Konkret empfiehlt sich dieses Vorgehen: Sie setzen eine Vollmacht auf und ermächtigen darin eine Vertrauensperson, nach dem eigenen Tod den digitalen Nachlass zu regeln. Diese Vollmacht sollte neben dem Datum und der Unterschrift den Zusatz enthalten, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Im nächsten Schritt händigen Sie diese Vollmacht Ihrer Vertrauensperson aus. Vergessen Sie nicht, die Angehörigen darüber zu informieren, wer für den digitalen Nachlass zuständig ist. Die Vertrauensperson wiederum muss davon Kenntnis haben, wo die Zugangsdaten zu den Nutzerkonten zu finden sind – also etwa, wo der USB-Stick deponiert ist.

Übrigens: Auch was mit den Daten auf den eigenen Geräten geschieht, sollte Teil der Vollmacht sein. Man legt am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co. sowie den darauf gespeicherten Daten geschehen soll. Machen Sie sich zudem frühzeitig Gedanken darüber, welche Videos, Fotos und Chatverläufe die Erben oder der Bevollmächtigte sehen und welche sie unter keinen Umständen zu Gesicht bekommen sollen. Legen Sie fest, wer Daten löschen soll.

Grundsätzlich gilt: Erben sind berechtigt, Online-Nutzerkonten des Erblassers wie ihre eigenen zu nutzen – außer, man hat in einer letztwilligen Verfügung etwas anderes festgelegt. Erben dürfen somit die Daten und Nutzerkonten einsehen und selbst nutzen. Sie können auch die jeweiligen Verträge kündigen. Die Kontakte des verstorbenen Nutzers sollten über die Rechtsnachfolge informiert werden. So vermeidet man Irrtümer und Täuschungen.

Stand: Mai 2020
Quelle: „DIE WELT“ vom 18. April 2020

Selbsthilfegruppen
Wenn Menschen einen Verlust erleiden, kommt es häufig vor, dass sie sich in ihr Inneres zurückziehen und den Kontakt zu ihrer Umwelt abbrechen. Gerade in den Momenten der Trauer sollten Sie jedoch das Gespräch mit anderen Menschen suchen, um den Verlust zu verarbeiten und ihn schließlich zu akzeptieren lernen.

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Folgende Selbsthilfegruppen begleiten Trauernde:

Haus der Familie, ADS – Beratungszentrum
Einzelgespräche KIBIS – Kontakte – Information – Beratung im Selbsthilfebereich
Frau Nadin Pape
Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen
Wrangelstraße 18
24937 Flensburg – Tel.: 0461 / 5 03 26 18

Katharinen-Hospiz am Park
Schwester Claudia Toporski und Frau Ramona Grau
laufende Trauergruppen
Mühlenstraße 1
24937 Flensburg – Tel.: 0461 / 50 32 3-13

Beratungszentrum des Ev. Kirchenkreises
Frau Christiane Brüllke und Mitarbeiter/Innen
Einzelgespräche
Johanniskirchhof 19
24937 Flensburg – Tel.: 0461 / 4 80 83 2

Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ e.V.
Ortsgruppe Rendsburg
Frau Ingeburg Hauschildt-Sierck
Eckernförder Str. 24
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 7 65 72
An diese Initiative können sich Eltern wenden, die ein Kind durch Fehlgeburt, Früh- oder Totgeburt oder kurz nach der Geburt verloren haben. In Gesprächskreisen, die von betroffenen Frauen oder Männern geleitet werden, können Sie über Ihren Schmerz reden.

GEPS Deutschland e.V. Elterninitiative „Plötzlicher Kindstod“
Bundesgeschäftsstelle
Frau Simone Beardi
Fallingbosteler Straße 20
30625 Hannover
Tel.: 0511 / 8 38 62 02
Die Gesellschaft zur Erforschung des Plötzlichen Säuglingstodes hilft betroffenen Eltern und vermittelt Kontakt zu anderen Betroffenen.

 


Feierhalle

Der Standort in Harrislee verfügt über eine großzügige Feierhalle mit achtzig Sitzplätzen, über vier Abschiedsräume und eine Empfangshalle. Parkplätze sind am Haus vorhanden.

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Gedenkseite

Gemeinsam trauern, sich erinnern und ein vergangenes Leben auf vielfältige Weise ehren.

> Zum Gedenkportal

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